von jddf » Montag 4. November 2019, 17:49
Maxamor hat geschrieben: ↑Montag 4. November 2019, 13:52
Einfuhr rezeptpflichtiger Medis ist grundsätzlich verboten außer ein Monatsbedarf falls man ein Rezept vorlegen kann nehme ich an, aber dann macht es ja auch keinen Sinn das Zeugs zu importieren,
Das stimmt nicht so ganz. Die Einfuhr von Medikamenten (egal ob rezeptpflichtig oder nicht) ist grundsätzlich nur für Apotheker und Ärzte erlaubt. Wer in der Schweiz wohnt, soll die hier erlaubten Medikamente auch hier kaufen. Natürlich muss man für Touristen eine Ausnahme machen, und diese Ausnahme ist eben 'ein Monatsbedarf'. Unerheblich wiederum, ob rezeptpflichitg oder nicht, weil es sich ja um ein ausländisches Medikament handelt, das in der Schweiz in dieser Form ja gar nicht zugelassen ist. Diese Regelung gilt schon seit vielen Jahren.
Als nun der Versandhandel dank Bestellmöglichkeit via Internet drastisch zunahm, hat Swissmedic in den 90-er Jahren beschlossen, die Einfuhr von Kleinmengen per Post gleich zu behandeln wie die Einfuhr im Koffer eines Touristen. Also maximal 'ein Monatsbedarf'. Welche Menge das meint, ist für einige Substanzen definiert, für andere nicht, im Zweifelsfall entscheidet die Swissmedic.
Ausnahmen gelten natürlich für Betäubungsmittel, aber Tramadol ist keines, solche dürfen nur von effektiv kranken Reisenden eingeführt werden. Die Schweiz ist Mitglied im Schengen-Raum, deshalb sind die entsprechenden europäischen Beischeinigungen gültig. Ebenfalls eine Ausnahme sind Doping-Mittel, hier gilt Nulltoleranz.
Zum Nachlesen:
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de ... erern.html, enthält u.a. einen Hinweis auf das neue 'vereinfachte Verfahren bei Potenzmitteln, ohne Gebühren für den Besteller.
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de ... ernet.html, Zusammenfassung der wichtigsten Regeln, z.B. die Mengebeschränkung bei Potenzmitteln
[quote=Maxamor post_id=160096 time=1572871955 user_id=5173]
Einfuhr rezeptpflichtiger Medis ist grundsätzlich verboten außer ein Monatsbedarf falls man ein Rezept vorlegen kann nehme ich an, aber dann macht es ja auch keinen Sinn das Zeugs zu importieren,[/quote]Das stimmt nicht so ganz. Die Einfuhr von Medikamenten (egal ob rezeptpflichtig oder nicht) ist grundsätzlich nur für Apotheker und Ärzte erlaubt. Wer in der Schweiz wohnt, soll die hier erlaubten Medikamente auch hier kaufen. Natürlich muss man für Touristen eine Ausnahme machen, und diese Ausnahme ist eben 'ein Monatsbedarf'. Unerheblich wiederum, ob rezeptpflichitg oder nicht, weil es sich ja um ein ausländisches Medikament handelt, das in der Schweiz in dieser Form ja gar nicht zugelassen ist. Diese Regelung gilt schon seit vielen Jahren.
Als nun der Versandhandel dank Bestellmöglichkeit via Internet drastisch zunahm, hat Swissmedic in den 90-er Jahren beschlossen, die Einfuhr von Kleinmengen per Post gleich zu behandeln wie die Einfuhr im Koffer eines Touristen. Also maximal 'ein Monatsbedarf'. Welche Menge das meint, ist für einige Substanzen definiert, für andere nicht, im Zweifelsfall entscheidet die Swissmedic.
Ausnahmen gelten natürlich für Betäubungsmittel, aber Tramadol ist keines, solche dürfen nur von effektiv kranken Reisenden eingeführt werden. Die Schweiz ist Mitglied im Schengen-Raum, deshalb sind die entsprechenden europäischen Beischeinigungen gültig. Ebenfalls eine Ausnahme sind Doping-Mittel, hier gilt Nulltoleranz.
Zum Nachlesen:
[url]https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/marktueberwachung/arzneimittel-aus-dem-internet/drug-safety-current-threats/schwerpunktaktion-illegal-importierten-erektionsfoerderern.html[/url], enthält u.a. einen Hinweis auf das neue 'vereinfachte Verfahren bei Potenzmitteln, ohne Gebühren für den Besteller.
[url]https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/marktueberwachung/arzneimittel-aus-dem-internet/leitfaden-arzneimittel-aus-dem-internet.html[/url], Zusammenfassung der wichtigsten Regeln, z.B. die Mengebeschränkung bei Potenzmitteln